Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Juni 2026

§ 1 Geltungsbereich und Anbieter

  1. Diese AGB gelten für alle Verträge über DJ- und Unterhaltungsleistungen zwischen DJ eMPi Martin Pickel, Krokusweg 9, 90451 Nürnberg (nachfolgend „DJ“) und dem Auftraggeber.
  2. Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu überwiegend privaten Zwecken schließt (§ 13 BGB); Unternehmer ist, wer zu gewerblichen oder selbständigen Zwecken handelt (§ 14 BGB).
  3. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn der DJ ihnen in Textform zustimmt.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Die Darstellung der Leistungen auf der Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Anfrage.
  2. Mit dem Absenden des Buchungs- bzw. Anfrageformulars gibt der Auftraggeber ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt erst mit der Buchungsbestätigung des DJ in Textform (z. B. E-Mail) zustande.
  3. Der DJ bestätigt darin Datum, Ort, Spielzeit und Gage. Ergänzende Absprachen bedürfen der Textform.

§ 3 Leistungen des DJ

  1. Der DJ erbringt eine musikalische Unterhaltungsleistung als Dienstleistung (§§ 611 ff. BGB). Ein bestimmter Erfolg (z. B. eine bestimmte Stimmung oder Tanzflächen-Auslastung) wird nicht geschuldet.
  2. Soweit nicht anders vereinbart, stellt der DJ die erforderliche Ton- und ggf. Lichttechnik für die gebuchte Veranstaltungsgröße.
  3. Der DJ berücksichtigt Musikwünsche im Rahmen des Zumutbaren; eine Pflicht zur Erfüllung einzelner Wünsche besteht nicht.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt rechtzeitig und kostenfrei bereit: einen geeigneten, ebenen, trockenen und überdachten Stellplatz, ausreichend abgesicherte Stromanschlüsse sowie eine Parkmöglichkeit in Nähe des Auf- und Abbauorts.
  2. Der Auftraggeber schützt das Equipment vor Witterung (Regen, direkte Sonne), Nässe, Hitze und unbefugtem Zugriff Dritter.
  3. Muss die Darbietung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat (z. B. fehlender Strom, ungeeigneter Stellplatz, behördliche Lautstärkeauflagen), unterbrochen oder abgebrochen werden, bleibt der Vergütungsanspruch in voller Höhe bestehen.

§ 5 Preise und Zahlung

  1. Es gilt die in der Buchungsbestätigung genannte Gage. Bei Privatveranstaltungen versteht sie sich inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer, bei Firmenkunden zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Zur Terminreservierung ist eine Anzahlung von 100€ innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss fällig; sie wird auf die Gage angerechnet. Der Restbetrag ist spätestens 7 Tage vor der Veranstaltung zu zahlen.
  3. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet werden. Der Vergütungsanspruch besteht unabhängig vom subjektiven Erfolg der Veranstaltung.

§ 6 Stornierung durch den Auftraggeber

  1. Der Auftraggeber kann den Vertrag vor dem Termin in Textform kündigen (stornieren). Maßgeblich ist der Zugang der Erklärung beim DJ.
  2. Im Stornofall schuldet der Auftraggeber als pauschalierten Schadensersatz bzw. Vergütungsanteil:
    Zeitpunkt der Kündigung (vor dem Veranstaltungstag)Pauschale (% der Gage)
    früher als 6 Monate vorher0 % (es verbleibt die Anzahlung als Bearbeitungspauschale)
    6 Monate bis mehr als 3 Monate vorher30 %
    3 Monate bis mehr als 1 Monat vorher50 %
    1 Monat bis mehr als 14 Tage vorher70 %
    14 Tage vorher oder kurzfristiger90 %
  3. Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem DJ kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden als die jeweilige Pauschale entstanden ist; in diesem Fall reduziert sich der Betrag entsprechend. Dem DJ bleibt der Nachweis eines tatsächlich höheren Schadens unbenommen.
  4. Ersparte Aufwendungen sowie ein anderweitiger Erwerb des DJ infolge der frei gewordenen Zeit (§ 615 BGB) werden angerechnet.
  5. Bei einvernehmlicher Verlegung auf einen Ersatztermin, an dem der DJ verfügbar ist, werden gezahlte Beträge angerechnet; die Stornopauschale entfällt insoweit.

§ 7 Verhinderung des DJ, Ersatz, höhere Gewalt

  1. Ist der DJ aus nicht von ihm zu vertretendem Grund (insb. Krankheit, Unfall) verhindert, bemüht er sich um eine gleichwertige Ersatzgestellung und informiert den Auftraggeber unverzüglich. Der Grund wird auf Verlangen nachgewiesen.
  2. Gelingt keine Ersatzgestellung, beschränkt sich die Haftung auf die Rückzahlung bereits geleisteter Zahlungen, soweit den DJ kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.
  3. Bei höherer Gewalt (z. B. Naturereignisse, behördliche Verbote) streben die Parteien vorrangig eine Terminverlegung an.

§ 8 GEMA und Urheberrecht

  1. Der DJ verfügt über die für seine Vervielfältigungen erforderliche GEMA-Lizenz nach dem DJ-Tarif (VR-Ö). Diese deckt ausschließlich das Kopieren der Musik, nicht die öffentliche Aufführung auf der Veranstaltung.
  2. Die Anmeldung und Vergütung der öffentlichen Musikwiedergabe gegenüber der GEMA obliegt allein dem Auftraggeber als Veranstalter. Etwaige GEMA-Gebühren für die Aufführung trägt der Auftraggeber.
  3. Rein private Feiern im geladenen Personenkreis (z. B. Hochzeit, Geburtstag) lösen regelmäßig keine GEMA-Aufführungsgebühr aus. Die Beurteilung der Öffentlichkeit und eine etwaige Anmeldung verantwortet der Auftraggeber.
  4. Der Auftraggeber stellt den DJ von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die aus der Aufführung resultieren und nicht das Vervielfältigungsrecht nach Abs. 1 betreffen.

§ 9 Widerrufsrecht für Verbraucher

  1. Der Vertrag betrifft eine Dienstleistung im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen mit einem spezifischen Termin. Für solche Verträge besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB auch bei Abschluss im Fernabsatz (z. B. per Online-Formular, E-Mail, Telefon) oder außerhalb von Geschäftsräumen kein gesetzliches Widerrufsrecht.
  2. Unabhängig davon räumt der DJ Verbrauchern freiwillig die Möglichkeit ein, innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss in Textform zu stornieren; es gelten dann die Stornoregelungen aus § 6.

§ 10 Haftung

  1. Der DJ haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der DJ nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
  3. Für Schäden am Equipment des DJ, die der Auftraggeber oder dessen Gäste zu vertreten haben, haftet der Auftraggeber nach den gesetzlichen Vorschriften.

§ 11 Datenschutz

  1. Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO verarbeitet.
  2. Einzelheiten und die Betroffenenrechte (Art. 15 ff. DSGVO) ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

§ 12 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
  2. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.
  3. Es gilt deutsches Recht. Soweit der Auftraggeber Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, ist Gerichtsstand Nürnberg.
  4. Verbraucherstreitbeilegung (§ 36 VSBG): Der DJ ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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